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Widerstand gegen internationale Zivilgesellschaftsförderung: mehr als nur „eine illegitime Ausrede“

Diejenigen, die der externen Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen Grenzen setzen, haben gute Argumente, die nicht einfach abgetan werden können. Ein Beitrag zur openGlobalRights Debatte über das sogenannte Phänomen des „Closing Space“. English, Français, Español, العربية

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In den letzten zehn Jahren hat eine Vielzahl von Staaten Schritte unternommen, um die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Gruppen durch ausländische Regierungen und nichtstaatliche Akteure einzuschränken oder gar vollständig zu unterbinden. Die Strafverfahren gegen ausländische und aus dem Ausland finanzierte NGOs in Ägypten sowie die Schikanen gegen sogenannte „ausländische Agenten“ in Russland sind nur die Spitze des Eisberges: Sie sind Teil eines globalen Trends, der sich über alle Weltregionen erstreckt und eine Vielfalt politischer Regime umfasst. Dieses „Closing Space“ genannte Phänomen ist ein zentrales Element des zunehmenden Widerstandes gegen internationale Demokratie- und Menschenrechtsförderung.

Dabei ist finanzielle Unterstützung zivilgesellschaftlicher Gruppen ein wichtiger Teil internationaler Demokratie- und Menschenrechtsförderung. Der „Closing Space“ ist deshalb von unmittelbarem Interesse für Regierungen, internationale Organisationen und NGOs, die sich der Demokratieförderung verschrieben haben. Dies zeigt sich in einer wachsenden Aufmerksamkeit, die zivilgesellschaftliche Aktivist*innen, politische Entscheidungträger*innen und Wissenschaftler*innen dem Phänomen widmen. Die meisten Studien zu diesem Thema ignorieren oder verharmlosen jedoch die normative Dimension des Problems, wie wir in unserem HSFK-Report, auf dem dieser Beitrag beruht, argumentieren. Die vorliegenden Analysen schenken den Argumenten, mit denen Regierungen die Einschränkung ausländischer Zivilgesellschaftsförderung rechtfertigen, in der Regel überhaupt keine Beachtung. Und wenn sie es tun, dann werden diese Rechtfertigungen in aller Regel vorschnell als schlecht getarnte Rationalisierungen einer Politik abgetan, die im Interesse des eigenen Machterhalts internationales Recht verletzt. Diese dominante Lesart ist zwar durchaus nachvollziehbar, stehen sich im Kontext des „Closing Space“ doch in der Regel „schwache“ zivilgesellschaftliche Gruppen und wesentlich mächtigere Regierungen gegenüber. Nichtsdestotrotz ist die Einseitigkeit der Debatte sowohl bemerkenswert als auch problematisch.

Ganz offensichtlich lässt sich das Problem nicht dadurch lösen, dass ein paar „fehlgeleitete“ Regierungen durch Überzeugung, Marginalisierung oder gar offene Konfrontation zur Einsicht gebracht werden.Sie ist bemerkenswert, weil sich die Kritik an der externen Einmischung in interne Angelegenheiten mit dem Verweis auf nationale Souveränität und kollektive Selbstbestimmung auf fest etablierte (wenn auch nicht unumstrittene) internationale Prinzipien berufen kann. Dementgegen sind die internationalen Normen, auf denen externe Zivilgesellschaftsförderung basiert, informell und implizit. Problematisch wird die dominante Sicht auf das „Closing Space“-Phänomen durch seinen globalen Charakter: Ganz offensichtlich lässt sich das Problem nicht dadurch lösen, dass ein paar „fehlgeleitete“ Regierungen durch Überzeugung, Marginalisierung oder gar offene Konfrontation zur Einsicht gebracht werden. Will man eine plausible internationale Antwort auf die wachsenden Restriktionen für externe Zivilgesellschaftsförderung entwickeln, müssen die Bedenken derjenigen Regierungen, die die Schließung zivilgesellschaftlicher Räume vorantreiben, ernst genommen werden. Eine solche Auseinandersetzung ist auch deshalb unabdingbar, weil die Praxis internationaler Zivilgesellschaftsförderung und damit die politische Debatte über „Closing Space“ in grundlegend asymmetrische Machtverhältnisse eingebettet sind und durch tief verankerte post-koloniale Vermächtnisse geprägt werden.